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24. Dezember 2019 | Urheberrecht, Markenrecht | von Dr. Christian Hadeyer

"Früher war mehr Lametta"

Die Alleinerbinnen von Vicco von Bülow, besser bekannt als Loriot, wollten einem Unternehmen untersagen, den Spruch "Früher war mehr Lametta" aus dem Loriot-Sketch  "Weihnachten bei den Hoppenstedts" auf ein T-Shirt zu drucken.

Das OLG München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts München I, dass dem Spruch keine Werkqualität im urheberrechtlichen Sinne zukommt. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH haben weder das LG München I noch das OLG München die für die Qualifizierung  als Werk iSd UrhG erforderliche Originalität bejaht, weder in der Auslegung in der unmittelbaren Bedeutung, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, noch nach jener um übertragenen Sinn - unter Verwendung des Begriffs "Lametta" als Metapher - dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder ähnliches war.

Diese Entscheidung steht in Einklang auch mit der Rechtsprechung in Österreich - der Oberste Gerichtshof hatte 2013 entschieden, dass der berühmte Spruch von Edi Finger jun., „Tooor, Tooor, Tooor, Tooor, Tooor, Tooor! I wer´ narrisch!“, ebenso keinen Werkcharakter aufweist.

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