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Generalanwalt des EuGH äußert sich erstmals zum „Opt-Out“ bei Cookies
In den Schlussanträgen zu einem vom deutschen Bundesgerichtshof vorgelegten Fall äußerte sich der Generalanwalt des EUGH zur Thematik des „Opt-In“ bzw „Opt-Out“ bei Cookies (21.03.2019, Rechtssache C-673/17). Das vielfach praktizierte „Opt-Out“ bei Cookies widerspricht nach seiner Rechtsansicht sowohl der Datenschutz-RL (95/46/EG) als auch der Datenschutz-Grundverordnung (2016/679).
Folgt der Gerichtshof dieser Rechtsansicht, wäre auch bei Cookies eine Einwilligung nur aktiv („Opt-In“) nach ausreichender Information möglich. Die im Schlussantrag bestimmten Mindestinformationspflichten umfassen die Funktionsart, -dauer und ob Dritte auf Daten Zugriff erhalten.
Für Fragen zum Datenschutz stehen Ihnen unsere DatenschutzexpertInnen gerne zur Verfügung.