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29. April 2019 | Arbeitsrecht | von Prof. Dr. Johannes Hintermayr und Julia Kliemstein

Geplante EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Am 04.04.2019 hat das Europäische Parlament mit 490 zu 82 Stimmen (48 Enthaltungen) neue Möglichkeiten für eine Work-Life-Balance geschaffen. Die neue Richtlinie bietet eine weitere EU-weite Gleichstellung zwischen Mann und Frau in Hinblick auf Arbeits- und Familienleben.

Männern steht nun unabhängig von der Arbeitsqualifikation ein Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftszeit zu. Dies wurde von österreichischen Politikern bereits unter dem Stichwort „Papa-Monat“ gefordert, allerdings wollte die Regierung zuerst die Entwicklungen auf EU-Ebene abwarten. Zusätzlich wurden auch neue EU-weite Mindestanforderungen für die Karenzzeit geschaffen.

Für Österreich bedeutet die Richtlinie auch eine Änderung beim Pflegeurlaub. In Zukunft haben nicht nur Angehörige einen Anspruch auf fünf Tage Freistellung pro Jahr, sondern auch jene Personen, die mit einer pflegebedürftigen, aber nicht verwandten Person zusammen in einem Haushalt wohnen.

Zudem verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedsstaaten dazu, gesetzliche Möglichkeiten zu schaffen, damit Eltern von Kindern bis zumindest acht Jahren sowie pflegende Beschäftigte vom Arbeitgeber flexible Arbeitsbedingungen für die pflegenden Bedürfnisse fordern können.

Die geplante Richtlinie (work-life balance for parents and carers; 2017/0085 (COD)) wird im weiteren Verfahren nun dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.

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