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11. März 2019 | Allgemein | von Prof. Dr. Johannes Hintermayr und Julia Kliemstein

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Rechtsabbiegen bei Rot nun gegeben

Der Bundesminister für Verkehr, Technologie und Innovation ist nunmehr ermächtigt, durch Verordnungen Kreuzungen zu bestimmen, an denen die Lenker von Fahrzeugen trotz Rotlichts rechts abbiegen dürfen. Dies darf zur Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen erfolgen.

Voraussetzung für das Abbiegen trotz Rotlicht ist, dass der Lenker zuvor angehalten hat, eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen und neben dem roten Lichtzeichen eine entsprechende Zusatztafel (grüner Pfeil auf weißem Hintergrund) angebracht ist.

Ausgenommen von der neuen Regelung sind Busse sowie Lastkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 Tonnen.

Der Verkehrsminister darf solche Verordnungen nur erlassen , wenn – im Hinblick auf die ausgewählten Kreuzungen – keine Bedenken der Verkehrssicherheit gegeben sind und eine solche Untersuchung im Interesse des Straßenverkehrs liegt.

Die Änderungen der StVO wurden am 06. März 2019 kundgemacht und treten mit 1. April 2019 in Kraft (§§ 38 Abs 5a und 5b iVm § 54 Abs 5 lit n StVO).

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