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26. Jänner 2022 | Markenrecht | von Dr. Christian Hadeyer

„MOON BOOTS“ 3D-Marke ist nicht schutzfähig

Die Tecnica Group ist Inhaberin nicht nur der berühmten Schuhmarke „MOON BOOTS“, sondern auch der 3D-Marke in der klassischen Ausgestaltung der Schuhe. Eine Auseinandersetzung um die Schutzrechte brachte mit sich, dass die Zeitneu GmbH einen Nichtigkeitsantrag gegen diese 3D-Marke stellte.

In einer aktuellen Entscheidung bestätigte das EuG nun die Entscheidung der Nichtigkeitsabeitung bzw der Beschwerdekammer des EUIPO: Der Marke fehlt es an Unterscheidungskraft.

Marken haben Unterscheidungskraft, wenn sie geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden; dieser Grundsatz gilt für alle Markenformen, also auch für 3D-Marken. Besteht eine solche 3D-Marke aus dem Erscheinungsbild des Produkts selbst, muss sie nach ständiger Rechtsprechung ganz wesentlich von den sonst gebräuchlichen Formen abweichen, damit die Unterscheidungskraft bejaht werden kann, da die Konsumenten die Herkunft eines Produkts aus einem bestimmten Unternehmen grundsätzlich aus Wortmarken oder Logos ableiten, aber nicht aus der Form des Produkts selbst.

Auf die konkrete 3D-Marke umgelegt leitete das EuG ab, dass es sich um das Aussehen eines klassischen Après-Ski-Schuhs handelt, wie sie in gleicher oder ähnlicher Form auch von anderen Unternehmen angeboten werden, sodass aus der reinen Form des Schuhs nicht auf eine betriebliche Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen geschlossen werden kann. Der – bereits registrierten – Marke mangelt es an Unterscheidungskraft, sodass sie für nichtig zu erklären war.

Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, ein Rechtszug zum EuGH ist noch möglich.

(Quelle: EUIPO, euipo.europa.eu)

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