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04. September 2023 | Copyright Law | by Dr. Christian Hadeyer

Trump Mugshot: The Donald und die nächste Rechtsverletzung?

Der ehemalige US-Präsident ist bekanntlich auf mehreren Ebenen mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert; als historisch zu betrachten ist das Fulton County Jail Booking Photo #2313827, bekannt als „Trump Mugshot“, also das Foto, das von Trump im Zuge der erkennungsdienstlichen Behandlung in einem Bezirksgefängnis von Fulton County angefertigt wurde.

Postwendend hat Trump das Foto nicht nur zu politischen Zwecken verwendet, sondern auch zu Merchandisingzwecken – dem Vernehmen nach sollen schon rund sieben Millionen USD mit dem Verkauf von T-Shirts, Kaffeetassen und ähnlichem umgesetzt worden sein, auf dem der Trump Mugshot aufgebracht ist. Die Einnahmen sollen Trump bei der Finanzierung seines Wahlkampfes für die Präsidentschaft 2024 helfen.

Fraglich ist allerdings, ob er aus urheberrechtlichen Gründen überhaupt zur Verwertung des Mugshots berechtigt ist.

 

Auch nach US-Recht bedarf es zur Begründung eines Urheberrechts u.a. einer gewissen Originalität, wobei nach herrschender Rechtsansicht diese Voraussetzung bei einem Mugshot bereits vorliegt; Urheber ist demnach die Behörde (law enforcement agency), die den Mugshot angefertigt hat.

Üblicherweise wird darüber diskutiert, wie sich die Verdächtigen gegen unerwünschte veröffentlichen Mugshots zur Wehr setzen können, und dass eine Übertragung der Urheberrechte von der Behörde an den Betroffenen hilfreich wäre.

 

Bei Trump ist die Situation umgekehrt, und es stellt sich die Frage, ob das Fulton County Sheriff's Office als Inhaberin der Urheberrechte gegen die kommerzielle Verwertung des Mugshots durch Trump rechtlich vorgehen wird – bei der angeblich sehr klammen Finanzlage des Fulton County Jail wäre das möglicherweise eine verlockende Option.

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