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Markenrechtliches Bayern-Heimspiel
In einem Rechtstreit um die Modellbezeichnungen S6 und S8 konnte sich Audi vor dem Landgericht München I gegen einen chinesischen Automobilhersteller (nicht rechtskräftig) durchsetzen.
WeiterlesenEs lebe der BIG MAC(R)
Im Zuge einer markenrechtlichen Auseinandersetzung wurde gegen die Unionsmarke BIG MAC von McDonald’s ein Löschungsverfahren wegen mangelnder rechtserhaltender Benutzung eingeleitet. Zumindest von außen ein wenig überraschend wurde die Marke gelöscht, nachdem die zum Nachweis der Benutzung vorgelegten Dokumente als nicht ausreichend angesehen wurden. Nunmehr erging dazu die mit Spannung erwartete Rechtsmittelentscheidung.
WeiterlesenEuGH: Privatkopie-Ausnahmeregelung bei "Online-Videorecordern"
Im Verfahren gegen die Pro7Sat1-Gruppe ist der EuGH zur Entscheidung darüber berufen, ob die Privatkopie-Ausnahmeregelung für natürliche Personen zu privaten Zwecken auch dann anwendbar ist, wenn die Privatnutzer von Dritten bereit gestellte Online-Videorecorder nutzen, bei denen im Hintergrund mittels De-Duplizieurngsverfahrens gespeichert wird. Unter De-Duplizierung versteht man ein ressourcenoptimierendes Speicherverfahren, bei dem idente Daten nur einmal physikalisch gespeichert werden.
Zudem hat der EuGH darüber zu entscheiden, ob das bloße Bereitstellen eines Wiedergabegeräts samt technischem Support eine öffenltiche Wiedergabe iSd Info-RL darstellt.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarung sind beliebte Maßnahme, um potentielle markenrechtliche Auseinandersetzungen beizulegen, sei es, weil der potentielle Konflikt eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht lohnt, oder sei es, dass das potentielle Risiko zu groß und der Ausgang zu ungewiss ist, dass eine solche Vereinbarung (gerade noch so) akzeptabel ist und einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgezogen wird.
Dass die Beteiligten die Tragweite einer solchen Vereinbarung keineswegs unterschätzen dürfen, zeigt – einmal mehr – eine aktuelle Entscheidung des LG München.