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Es grünt so grün, wenn Deutschlands Blüten blühen
Deutschland ist auf dem Weg, den Cannabis-Konsum zu legalisieren, was naturgemäß auch marken- und wettbewerbsrechtliche Themen aufwirft.
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Three Stripes Matter
In den letzten Tagen sind Berichte durch die sozialen Medien gegangen, dass Adidas gegen eine Markenanmeldung in den USA Widerspruch erhoben hat, weil die Marke neben dem Wortbestandteil „BLACK LIVES MATTER“ als Bildelement drei parallel verlaufende Streifen darin enthalten sind, die an die Adidas-Streifen erinnern. Die Marke wurde unter anderem für Taschen und Bekleidung angemeldet. Nunmehr soll Adidas den Widerspruch zurückgezogen haben.
Aber wie ist es mit dem Markenschutz der drei Streifen wirklich?
SAVE THE DATE - Gersberg UWG-Seminar, 29.9.2023
SEMINAR "UWG und Alles, was 4 Ob ist!" am 29.9.2023.
WeiterlesenDienstnehmerfindungsrecht
Das Dienstnehmererfindungsrecht bringt immer wieder Überraschungen für Dienstnehmer und Dienstgeber gleichermaßen. Eine klare Regelung ist im Interesse beider Seiten (Dienstnehmer wie Dienstgeber) unbedingt notwendig.
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