Die Europäische Kommission hat am 10. Mai 2022 die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung verabschiedet. Diese Verordnung gilt ab dem 1. Juni 2022 und regelt die Vereinbarkeit von Liefer- und Vertriebsvereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften. Vertriebsverträge, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, können unter das Kartellverbot fallen.
18. Mai 2022 |
Lauterkeitsrecht |
von Dr. Harald Lettner
EuGH Streaming-Übertragung von mündlichen Verhandlungen, 22.4.2022
Um den Zugang der Öffentlichkeit zu seiner Rechtsprechungstätigkeit zu erleichtern,...
09. Mai 2022 |
Informationsrecht, Datenschutzrecht |
von Dr. Peter Burgstaller
DSB Bescheid 1.3.2022, D123.3940 – GPS-System im Firmenauto
Ein GPS-Gerät im Firmenfahrzeug kann nicht auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dem Argument...
04. Mai 2022 |
Datenschutzrecht, Informationsrecht |
von Dr. Peter Burgstaller