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26. Februar 2026 | | von Mag. Christine Burgstaller B.A.

Verbraucherrechts-Novelle 2026 zur Umsetzung der EU-Verordnung 2025/1960 – Neue Informationspflichten für Betreiber von Online-Shops

Der im RIS veröffentlichte Begutachtungsentwurf zur Änderung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) sowie damit verbundene Anpassungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG), Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), Verbraucherbehördenkooperationsgesetz (VBKG) dienen der Umsetzung der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 in österreichisches Recht. Diese Verordnung regelt einheitlich den Inhalt und die Gestaltung der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie der harmonisierten Kennzeichnung gewerblicher Haltbarkeitsgarantien für Verbraucherverträge.

Inhalt der EU-Regelung

Die (EU) 2025/1960 verlangt, dass Händler ihren Kunden vor Vertragsschluss verständlich und gut erkennbar Informationen über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (inkl. Mindestdauer von zwei Jahren und Hinweis auf längere nationale Rechte) bereitstellen. Gleichzeitig müssen freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantien klar erkennbar gekennzeichnet werden, idealerweise mit einem QR-Code zu weiterführenden Verbraucherinformationen.

Zweck der FAGG- und KSchG-Änderung

Der Entwurf erweitert die bisherigen Informationspflichten nach § 4 FAGG sowie die flankierenden Informationspflichten im KSchG, um die EU-Standards zu integrieren. Ziel ist es, Transparenz und Verbraucherschutz bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zu stärken – insbesondere auch bei Online-Verträgen und Waren mit gewerblichen Garantien

Begutachtungsfrist und Zeitplan

Die Begutachtungsfrist läuft noch bis zum 20. März 2026; bis dahin können Stellungnahmen eingereicht werden. Das Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze variiert und ist derzeit für Juni bzw. September 2026 vorgesehen. Die Entwürfe finden Sie hier im RIS.

Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen, sollten sich frühzeitig mit den neuen Informationspflichten vertraut machen und die klar gestalteten Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung sowie zur gewerblichen Haltbarkeitsgarantie aus den Anhängen der Novelle gut sichtbar in ihren Shop-Darstellungen integrieren, um den Verbraucherschutz zu stärken und ab dem Herbst 2026 EU-weit rechtskonform zu sein.

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