Medienrecht und Schutz von Persönlichkeitsrechten

Sowohl im strafrechtlichen als auch im zivilrechtlichen Bereich werden Mandanten von Burgstaller & Partner unterstützt, die von Ehrenbeleidigungen und kreditschädigenden Äußerungen betroffen sind. Damit werden der Schutz der Ehre, aber auch der Schutz des wirtschaftlichen Rufes sowie die damit zusammenhängenden Persönlichkeitsrechte, wie das Namensrecht, das Recht auf Leben, Gesundheit und Erwerbstätigkeit oder das Recht am eigenen Bild, mit allen rechtlichen Mitteln gefördert.

 

Ansprechpartner:

FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller LL.M.
Dr. Christian Hadeyer