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Markenrechtliches Bayern-Heimspiel
In einem Rechtstreit um die Modellbezeichnungen S6 und S8 konnte sich Audi vor dem Landgericht München I gegen einen chinesischen Automobilhersteller (nicht rechtskräftig) durchsetzen.
WeiterlesenEs lebe der BIG MAC(R)
Im Zuge einer markenrechtlichen Auseinandersetzung wurde gegen die Unionsmarke BIG MAC von McDonald’s ein Löschungsverfahren wegen mangelnder rechtserhaltender Benutzung eingeleitet. Zumindest von außen ein wenig überraschend wurde die Marke gelöscht, nachdem die zum Nachweis der Benutzung vorgelegten Dokumente als nicht ausreichend angesehen wurden. Nunmehr erging dazu die mit Spannung erwartete Rechtsmittelentscheidung.
WeiterlesenDrum prüfe, wer sich ewig bindet
Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarung sind beliebte Maßnahme, um potentielle markenrechtliche Auseinandersetzungen beizulegen, sei es, weil der potentielle Konflikt eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht lohnt, oder sei es, dass das potentielle Risiko zu groß und der Ausgang zu ungewiss ist, dass eine solche Vereinbarung (gerade noch so) akzeptabel ist und einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgezogen wird.
Dass die Beteiligten die Tragweite einer solchen Vereinbarung keineswegs unterschätzen dürfen, zeigt – einmal mehr – eine aktuelle Entscheidung des LG München.
Und wieder: Vorsicht bei der Verwendung des (R)
Eine aktuelle Entscheidung des deutschen Bundespatentgerichts hat wieder einmal vor Augen geführt, wie sorgfältig bei der Verwendung des Schutzrechtshinweises (R) vorgegangen werden sollte.
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