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LG Hamburg Urteil: KI und Urheberrecht/Trainingsdatennutzung
Die Aufnahme von Links in einen KI-Trainingsdatensatz ist zwar nicht durch § 44a dUrhG (=vorübergehende Vervielfältigungen die flüchtig oder begleitend sind) gedeckt, im Konkreten aber vielmehr durch § 60d dUrhG (=Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung).
WeiterlesenTrump Mugshot: The Donald und die nächste Rechtsverletzung?
Der ehemalige US-Präsident ist bekanntlich auf mehreren Ebenen mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert; als historisch zu betrachten ist das Fulton County Jail Booking Photo #2313827, bekannt als „Trump Mugshot“, also das Foto, das von Trump im Zuge der erkennungsdienstlichen Behandlung in einem Bezirksgefängnis von Fulton County angefertigt wurde. Postwendend hat Trump das Foto nicht nur zu politischen Zwecken verwendet, sondern auch zu Merchandisingzwecken – dem Vernehmen nach sollen schon rund sieben Millionen USD mit dem Verkauf von T-Shirts, Kaffeetassen und ähnlichem umgesetzt worden sein, auf dem der Trump Mugshot aufgebracht ist. Die Einnahmen sollen Trump bei der Finanzierung seines Wahlkampfes für die Präsidentschaft 2024 helfen.
Fraglich ist allerdings, ob er aus urheberrechtlichen Gründen überhaupt zur Verwertung des Mugshots berechtigt ist.
EuGH: Privatkopie-Ausnahmeregelung bei "Online-Videorecordern"
Im Verfahren gegen die Pro7Sat1-Gruppe ist der EuGH zur Entscheidung darüber berufen, ob die Privatkopie-Ausnahmeregelung für natürliche Personen zu privaten Zwecken auch dann anwendbar ist, wenn die Privatnutzer von Dritten bereit gestellte Online-Videorecorder nutzen, bei denen im Hintergrund mittels De-Duplizieurngsverfahrens gespeichert wird. Unter De-Duplizierung versteht man ein ressourcenoptimierendes Speicherverfahren, bei dem idente Daten nur einmal physikalisch gespeichert werden.
Zudem hat der EuGH darüber zu entscheiden, ob das bloße Bereitstellen eines Wiedergabegeräts samt technischem Support eine öffenltiche Wiedergabe iSd Info-RL darstellt.
EuGH: YouTube gewinnt gegen Puls4
EuGH: YouTube nicht per se verantwortlich für hochgeladene Videos.
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