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SAVE THE DATE - Gersberg UWG-Seminar, 29.9.2023
SEMINAR "UWG und Alles, was 4 Ob ist!" am 29.9.2023.
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HinweisgeberInnen-Schutz
Die sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie wäre bereits bis 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Österreich hat nun am 1. Februar 2023 im Nationalrat das entsprechende HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) beschlossen. Nach der Befassung durch den Bundesrat ist mit dem Inkrafttreten Ende März/Anfang April 2023 zu rechnen.
Mit dem HSchG werden Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet eine Möglichkeit zum anonymen Hinweisgeben („Whistelblowing“) durch Etablierung eines internen Meldekanals zu schaffen. Für Unternehmen bis zu 249 Beschäftigten sind die zentralen Teile bis zum 17.12.2023 umzusetzen; für größere Unternehmen (< 250 Arbeitnehmer) gilt das HSchG sofort mit seinem Inkrafttreten.
Wir bieten dafür eine einfache und rechtssichere Umsetzung des Meldekanals über unsere Kanzlei; für nähere Auskünfte sehen wir sehr gerne zur Verfügung: office@lawfirm.eu.

27% = 1/3?
Der OGH musste sich aus wettbewerbsrechtlicher Sicht mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Website mit einer Reichweite von 27 % tatsächlich "fast jeden dritten Österreicher" erreicht.
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Burgstaller & Partner wurde als Copyright Law Firm of the year 2022 ausgezeichnet.
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