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Eine Wohnung wird zum Wohnen und nicht zum Trockenlegen eines neuen Gebäudes des Vermieters vermietet
Der OGH entschied mit Urteil vom 28.03.2023 zur GZ 4 Ob 2/23g in einer mietrechtlichen Angelegenheit, dass eine Wohnung zum Wohnen und nicht zum Trockenlegen eines neuen Gebäudes des Vermieters vermietet wird.
WeiterlesenSurprise, surprise: Die Fußball-WM 2022 in Katar war eventuell nicht klimaneutral
Der Weltfußballverband FIFA warb bisher damit, dass die Weltmeisterschaft 2022 in Katar "klimaneutral" gewesen sei. Eventuell ist diese Behauptung nicht ganz akkurat, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt.
WeiterlesenSAVE THE DATE - Gersberg UWG-Seminar, 29.9.2023
SEMINAR "UWG und Alles, was 4 Ob ist!" am 29.9.2023.
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HinweisgeberInnen-Schutz
Die sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie wäre bereits bis 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Österreich hat nun am 1. Februar 2023 im Nationalrat das entsprechende HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) beschlossen. Nach der Befassung durch den Bundesrat ist mit dem Inkrafttreten Ende März/Anfang April 2023 zu rechnen.
Mit dem HSchG werden Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet eine Möglichkeit zum anonymen Hinweisgeben („Whistelblowing“) durch Etablierung eines internen Meldekanals zu schaffen. Für Unternehmen bis zu 249 Beschäftigten sind die zentralen Teile bis zum 17.12.2023 umzusetzen; für größere Unternehmen (< 250 Arbeitnehmer) gilt das HSchG sofort mit seinem Inkrafttreten.
Wir bieten dafür eine einfache und rechtssichere Umsetzung des Meldekanals über unsere Kanzlei; für nähere Auskünfte sehen wir sehr gerne zur Verfügung: office@lawfirm.eu.