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13. Juni 2023 | Allgemein, Lauterkeitsrecht | von Mag. Elisa Girleanu und Dr. Christian Hadeyer

Surprise, surprise: Die Fußball-WM 2022 in Katar war eventuell nicht klimaneutral

Der Weltfußballverband FIFA warb bisher damit, dass die Weltmeisterschaft 2022 in Katar klimaneutral gewesen sei. Nunmehr kam die Rüge der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK): Diese absoluten Aussagen zur Klimaneutralität der WM 2022 konnten von FIFA nicht nachgewiesen. Sie seien daher falsch und haben den irreführenden Eindruck erweckt, dass bereits mit Beginn der WM 2022 die klimaneutralen Ziele erreicht worden seien.

 Zwar hat FIFA behauptet, die – laut Kritikern zu niedrig angesetzte – Schätzung von 3,63 Millionen Tonnen CO2, die vor dem Turnier angefallen sind, bereits kompensiert zu haben. Nachweisen konnte sie dies aber nicht. Die SLK stellt klar, dass Behauptungen zu angeblich erreichten Nachhaltigkeitszielen nicht zulässig sind, wenn weder zur Messung der Nachhaltigkeit noch zu ihrer Durchführung definitive und allgemein akzeptierte Methoden vorliegen. Welche Methoden als allgemein akzeptiert gelten, sind in Kapitel D des Marketing- und Werbekodex der International Chamber of Commerce (ICC) niedergelegt.

Das Werben mit Klimaneutralität ist folglich nach einem strengen Maßstab zu beurteilen. FIFA konnte weder mit ihrer auffällig niedrigen CO2-Berechnung noch mit ihren unbestimmten Versprechungen, dass sie diese 3,63 Millionen Tonnen CO2 bereits kompensiert habe und darüber hinausgehende CO2-Ausstöße zukünftig kompensieren werde, überzeugen. Die SLK rät daher davon ab, mit solchen absoluten Aussagen zu werben, wenn keine genaue Berechnung und kein Nachweis der vollständigen Kompensation nach allgemein akzeptierten Methoden vorliegen.

 

Die Entscheidung der SLK ist noch nicht rechtskräftig.

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