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25. Juni 2020 | Gerichtsverfahren | von Mag. Anna Mayer

Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises bei annullierten Flügen

Die Kanzlei Burgstaller & Partner hat erfolgreich eine Klage gegen Laudamotion eingebracht, um die Rückerstattung des Flugpreises zu erwirken.

Nachdem sein Flug annulliert wurde, hat der Mandant über die Website von Laudamotion versucht, dass ihm der Flugpreis rückerstattet wird. Eine Rückerstattung wurde zwar angeboten, jedoch immer nur in Form von Gutscheinen bzw als Rückzahlung „getarnte“ Gutscheine. Als Verbraucher besteht jedoch das Recht, den Flugpreis in Geld rückerstattet zu bekommen und zwar innerhalb angemessener Frist. Laudamotion hat die Klage nicht bekämpft, die Klage in Rechtskraft erwachsen lassen und den Flugpreis retour gezahlt.

Verbrauchern ist zu empfehlen, sich nicht mit Gutscheinen zufrieden zu geben, sondern auf das Recht der Rückerstattung des Flugpreises zu beharren. Die Rechtsanwälte von Burgstaller & Partner sind dabei gerne behilflich.

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