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01. Mai 2021 | Markenrecht, Urheberrecht | von Dr. Christian Hadeyer

Burgstaller & Partner Rechtsanwälte sind der ECTA beigetreten

Rechtzeitig vor dem Jahrestreffen in Wien, das nach derzeitigem Plan als Hybridveranstaltung gedacht ist, tritt die Kanzlei der europäischen Markenvereinigung ECTA bei.

Die Vereinigung mit Sitz in Brüssel hat rund 1500 Mitglieder und beschäftigt sich neben dem Marken- auch mit Design- sowie Urheberrecht und anderen Schutzrechten. Die ECTA dient unter anderem dem Wissensaustausch zwischen ihren Mitgliedern, veranstaltet Seminare (so im Mai zum spannenden Thema der markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Slogans) und erarbeitet Positionspapiere und Stellungnahmen zu geplanten Rechtssetzungsakten, zuletzt beispielsweise zum Verhältnis des 3d Drucks zu den Immaterialgüterrechten.

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