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09. März 2023 | Patentrecht, Arbeitsrecht | von Peter Burgstaller

Dienstnehmerfindungsrecht

Die Regelungen über die Vergütung von Diensterfindungen zugunsten der Dienstnehmer ist vielerorts unbekannt. Das ist insofern überraschend, weil die Regelungen in §§ 6ff PatG nicht nur überraschend sind, sondern auch weitreichende Konsequenzen haben können, insb:

- Mangels Regelung stehen alleine dem Dienstnehmer die Rechte an der Diensterfindung zu.

- Die Vorschriften der §§ 6ff PatG stellen zwingendes Recht zugunsten der Dienstnehmer dar.

- Falls eine schriftliche Regelung besteht, wonach der Dienstgeber eine Diensterfindung für sich beanspruchen kann, greifen durchaus komplizierte Regelungen zur Vergütung des Dienstnehmers für die Überlassung der Diensterfindung an den Dienstgeber.

Aufgrund zahlreicher Gerichtsverfahren in diesem Bereich und der umfassenden Beratung von Dienstgebern dazu, haben wir aus den gewonnenen Erfahrungen daraus einen Dokumentensatz zum dirketen Einsatz im Unternehmen erstellt, mit dem die Dienstnehmererfindungsthematik klar geregelt wird. 

Bei Interesse an diesem Datenpaket, kontaktieren Sie uns sehr gerne.

 

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