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30. Juli 2019 | Datenschutzrecht | von FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller LL.M. und Mag. Melanie Hörtnagl-Donner LL.M.

EuGH: Seitenbetreiber als gemeinsamer Verantwortlicher bei Einbindung von Facebook Like Button

Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in der Rechtsache Fashion ID GmbH & Co KG gegen Verbraucherzentrale NRW e.V. (Rs C-40/17, 29.07.2019) darüber zu entscheiden, ob und wie der Websitebetreiber Fashion ID den Facebook Like Button auf seiner Website aus datenschutzrechtlicher Sicht einbinden kann. Durch die Einbindung des Facebook Like Button werden automatisch personenbezogene Daten an Facebook übermittelt und zwar unabhängig, ob der Websitebesucher Mitglied des sozialen Netzwerkes Facebook ist oder ob dieser nur den „Gefällt mir“ Button von Facebook angeklickt hat.

Der EuGH hat festgestellt, dass auch Verbraucherschutzverbände bei Datenschutzverstößen, zur Wahrung von Verbraucherinteressen, Klage erheben können. Der Betreiber der Webseite, der auf seiner Website ein Facebook Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins (Facebook) anzufordern und dadurch personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, ist ein gemeinsamer Verantwortlicher mit dem Anbieter. Der Websitebetreiber ist jedoch nur für die Verarbeitungsvorgänge verantwortlich, für die er tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet, dh im Fall Fashion ID für das Erheben der von ihm erhobenen Daten und deren Weitergabe durch Übermittlung. Für diese Verarbeitungsvorgänge soll jeweils ein berechtigtes Interesse seitens des Websitebetreibers und der Anbieter vorliegen, um diese Vorgänge zu rechtfertigen. Ob für das Setzen von Social Plugins in Zukunft eine Einwilligung des Besuchers vom Betreiber der Website eingeholt werden muss, hat der EuGH offen gelassen, weil diese Tatsache vom OLG Düsseldorf zu klären ist. Der EuGH stellt jedoch klar, dass der Websitebetreiber der Informationspflicht unterliegt und zwar für jene Verarbeitungstätigkeiten, für die er verantwortlich ist; im Fall von Fashion ID, welche Daten erhoben (zB IP-Adresse) und welche an Facebook weitergeleitet werden.

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