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23. April 2019 | Schutz von Persönlichkeitsrechten | von Dr. Harald Lettner LL.M. und Mag. Mario Gasselsdorfer

Geplantes Bundesgesetz zum digitalen Vermummungsverbot

Im Begutachtungsverfahren befindet sich derzeit ein Bundesgesetz zur erleichterten Identitätsfeststellung von Usern in Online-Foren.

Hauptpunkt dieses geplanten Gesetzes ist es, die Möglichkeit einer Verfolgung von virtuell erfolgten Verstößen gegen die Ehre (§§ 111 und 115 StGB und § 1330 ABGB) ähnlich effektiv wie im analogen Raum zu ermöglichen.

Um dies zu gewährleisten werden Anbieter von Foren dazu verpflichtet, Nutzern erst nach Abschluss eines die Identität feststellenden Registrierungsvorgangs Postings zu ermöglichen. Dabei wird jedenfalls Vorname und Familienname zu verifizieren sein, wobei den Anbietern die Wahl des effektivsten Mittels freigestellt wird.

Ausgenommen von diesen Regelungen werden kleinere Forenanbieter sein, welche weniger als 100.000 registrierte Nutzer haben, einen Jahresumsatz von 500.000 € nicht übersteigen und maximal 50.000 € jährliche Presseförderung erhalten.

Bei Verstößen gegen dieses Gesetz wird die Kommunikationsbehörde Austria berechtigt sein, empfindliche Geldstrafen in Höhe von bis zu 1.000.000 € über Forenanbieter zu verhängen.

Geplantes Inkrafttreten ist derzeit der 1. September 2020.

Kanzleipartner FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller LL.M. hält den Entwurf für EU-rechtswidrig, wie er im OÖN-Interview erläutert.

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