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16. Februar 2023 | Allgemein | von Dr. Peter Burgstaller

HinweisgeberInnen-Schutz

Die sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie wäre bereits bis 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Österreich hat nun am 1. Februar 2023 im Nationalrat das entsprechende HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) beschlossen. Nach der Befassung durch den Bundesrat ist mit dem Inkrafttreten Ende März/Anfang April 2023 zu rechnen.

Mit dem HSchG werden Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichteteine Möglichkeit zum anonymen Hinweisgeben („Whistelblowing“) durch Etablierung eines internen Meldekanals zu schaffen. Für Unternehmen bis zu 249 Beschäftigten sind die zentralen Teile bis zum 17.12.2023 umzusetzen; für größere Unternehmen (< 250 Arbeitnehmer) gilt das HSchG sofort mit seinem Inkrafttreten.

Wir bieten dafür eine einfache und rechtssichere Umsetzung des Meldekanals über unsere Kanzlei; für nähere Auskünfte sehen wir sehr gerne zur Verfügung: office(at)lawfirm.eu.

 

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