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22. Juli 2022 | Markenrecht | von Dr. Christian Hadeyer

Im Partnerlook mit dem Hund

THE NORTH FACE wendete sich, gestützt auf die gleichnamige Marke, mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung einer Marke „THE DOG FACE“ für Tierbekleidung.

Das Gericht sah zwar keine so weitgehende Ähnlichkeit zwischen den Marken, dass eine Verwechslungsgefahr gegen wäre. Da es sich aber bei „THE NORTH FACE“ um eine bekannte Marke im Bereich Outdoor-Bekleidung handelt, besteht die Gefahr, dass die Konsumenten die beiden Marken gedanklich miteinander verknüpfen und denken könnten, dass der Rechteinhaber nunmehr auch Tierbekleidung anbietet (wie dies auch andere bekannte Modemarken wie Prada, Ralph Lauren oder Tommy Hilfiger tun), „um es dem sporttreibenden Hundebesitzer zu ermöglichen, seinen Outdoor-Sport im Partnerlook mit dem Tier zu betreiben“.

Die Verwendung der Marke „THE DOG FACE“ ist daher – zumindest nach dem Ausgang des Eilverfahrens – rechtswidrig.

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