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11. Februar 2022 | Lauterkeitsrecht | von Dr. Christian Hadeyer

Käpt'n Iglo: Werbefigur des alten weißen Mannes ist nicht automatisch wettbewerblich relevant

Einem Fischkonserven-Produzenten wurde vorgeworfen, die bekannte Werbefigur des Käpt'n Iglo nachzuahmen. Nun gibt es eine Entscheidung des OLG München.

Nach dem LG München I wies auch das OLG München die Klage ab; auch wenn die schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, scheint es vor allem an den wechselnden Charakteren zu liegen - immerhin gibt es den Käpt'n Iglo schon in der 8. Generation. Es war für das Gericht daher schon schwer, das "Original" zu bestimmen. Die Charakteristik der wettbewerblichen Eigenart, wie sie die Klägerin mit "Seemann, europäisches Aussehen, weiß-grauer Bart" definiert hatte, war dem Gericht offenbar zu abstrakt, zumal die angegriffene Figur weniger wie ein Seemann aussehe, sondern wegen seines eleganten Dreiteilers eher vermutet werden kann, dass er seine Freizeit am Hafen verbringt.

 

Einmal mehr zeigt diese Entscheidung, dass Änderungen im werblichen bzw im Markenauftritt nur sehr behutsam vorgenommen werden sollen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die eigene Markenidentität verwässert wird, was zulasten des Marken- und wettbewerblichen Schutzes geht.

 

Bildquellen: sueddeutsche.de

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