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20. April 2021 | Arbeitsrecht | von Dr. Christian Hadeyer

Let’s talk about Fußball-Superliga

„Mögen hätt' ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.“ Ob dieses Karl-Valentin Zitat auf die zwölf Fußballclubs zutrifft, die die Superliga vorerst gründen wollen, bleibt abzuwarten. Auch ob diese zusätzliche Meisterschaft aus sportlichen Gründen sinnvoll ist, kann hier offen bleiben. Einfacher zu beurteilen ist möglichweise, ob die Gründung rechtlich zulässig wäre.

Um es vorweg zu nehmen: Es spricht vieles dafür, dass die Gründung einer Superliga durch mehrere Fußballclubs rechtlich zulässig wäre, trotz massiven Drucks durch FIFA und UEFA und der Drohung, dass Spieler, die an der Superliga teilnehmen, von der Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften gesperrt und die betreffenden Vereine auch von den nationalen Ligen ausgesperrt werden sollen.

Für die Zulässigkeit spricht eine Entscheidung des EuG vom 16.12.2020 (T-93/18): Die Internationale Eislauf-Union (ISU) sprach sich gegen die Teilnahme einzelner Eisschnellläufer bei einem Wettbewerb aus, der nicht von der ISU genehmigt wurde, und belegte die widerspenstigen Sportler mit einer lebenslangen Sperre bei ISU-Wettkämpfen. Das EuG sprach in seinem Urteil aus, dass solche Zulassungsbestimmungen eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen und gegen Art 101 Abs 1 AEUV verstoßen.

Nichts anderes würde für die Vereine bzw deren Spieler gelten, die an der Superliga teilnehmen; insbesondere wären die Spieler einer noch größeren Zwangslage ausgesetzt, müssten sie doch aus arbeitsrechtlichen Gründen an den Superliga-Spielen teilnehmen, wären aber gleichzeitig der Bedrohung ausgesetzt, bei Europa- oder Weltmeisterschaften ihrer Nationalmannschaften nicht mehr teilnehmen zu dürfen.

Insofern kann man es fast als glückliche Fügung betrachten, dass österreichische Mannschaften von diesem Dilemma nicht betroffen sind.

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