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29. März 2021 | Datenschutzrecht | von FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller LL.M.

"Mailchimp" datenschutzrechtlich unzulässig

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat am 15.03.2021 entschieden, dass das in der EU sehr häufig verwendete Email-Newsletter-Tool "Mailchimp" datenschutzrechtlich unzulässig ist.

Die Übermittlung von Email-Adressen an einen US-Newslettertool-Provider (hier: „Mailchimp“) ist nach Art 44ff DSGVO unzulässig, weil nicht die Standardvertragsklauseln („SCC“) abgeschlossen und zusätzlich (insbesondere technische) Maßnahmen ergriffen wurden, um den Zugang/Zugriff der personenbezogenen Daten (Email-Adressen) vor US-Behörden sicherzustellen. Der Anbieter des Newslettertools Mailchimp, ein US-basiertes Technologieunternehmen, wurde als „electronic communication service provider" nach 50 U.S.C. § 1881 (= FISA702) qualifiziert.

BayLDA 15.03.2021, LDA_1085.1-12159-IDV - US-Newslettertool ("Mailchimp") und EU-US-Datenexport

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