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18. März 2024 | Datenschutzrecht, Informationsrecht | von Mag. Ines Kolmhofer, Dr. Peter Burgstaller

Neue Regulierung für Künstliche Intelligenz, EU-Parlament stimmt AI Act zu

 Die Europäische Union hat einen großen Schritt auf dem Weg zur Regulierung der Künstlichen Intelligenz (KI) gemacht. Nach dreijähriger Vorlaufzeit stimmte das EU-Parlament am 13. März 2024 mit überwiegender Mehrheit für den AI Act.

In Zukunft gilt der AI Act für alle öffentlichen und privaten Unternehmen, die in der EU KI-Systeme entwickeln, anbieten und nutzen. Die EU möchte mit dem Gesetz über künstliche Intelligenz eine Vorreiterrolle für die ethische und sichere Gestaltung von KI-Systemen übernehmen.
Der AI Act sieht vor, KI-Systeme zukünftig in Risikogruppen zu unterteilen, die, abhängig von den potenziellen Gefahren, strenge Vorgaben für Anbieter und Entwickler einführen. Der Kern des AI Acts besteht aus einem Verbot von KI-Anwendungen, die als „unannehmbares Risiko“ eingestuft werden, wie biometrische Massenüberwachung oder Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz. Zudem werden Transparenzanforderungen für KI-Systeme festgelegt, beispielsweise müssen sogenannte Deepfakes künftig gekennzeichnet werden. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Ausnahmen, etwa für Strafverfolgungsbehörden oder für wissenschaftliche Forschung.
Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und ist, mit einigen Ausnahmen, 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten uneingeschränkt anwendbar. Die Bußgelder haben einen ähnlich hohen Rahmen wie die DSGVO. Abhängig vom Verstoß und Unternehmensgröße beträgt das Strafmaß bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes.

 

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