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01. April 2021 | Allgemein | von Mag. Patrick Thaller und Dr. Christian Hadeyer

Schadenersatz im Mannschaftssport

 

Bei Verletzungen in Kampf- und Mannschaftssportarten stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Verletzer schadenersatzpflichtig ist.

Bei den genannten Sportarten gelten im Gegensatz zu den Individualsportarten eigene Regelungen. Es sind festgelegte Spielregeln einzuhalten, die bezwecken sollen, dass das Verletzungsrisiko möglichst gering gehalten wird, ohne dabei den Wettkampfcharakter des Sports abzuschaffen. Sportler haften demnach nicht, wenn sie sich an die geltenden Regeln halten, oder bloß sport-typische Übertretungen begehen.

Jüngst hatte sich das Amtsgericht München mit einer Sportverletzung im Rahmen eines Basketballtrainings zu befassen. Geklagt hatte ein Jugendlicher auf Schadenersatz und Schmerzengeld gegen seinen erwachsenen Trainer. Der Jugendliche erlitt Gesichtsverletzungen nach einem Luftzweikampf. Als Erwachsener hätte sich der Trainer zuhalten müssen, so der Kläger.

Ohne nähere Beweisaufnahme verneinte das Gericht den Anspruch; bei Sportarten, bei denen Körpereinsatz gegen einen Mitspieler in gewissen Grenzen üblich ist, setzt sich jeder Spieler typischerweise einer Verletzungsgefahr aus. Das Risiko der Gefahr kann nicht auf den Gegenspieler abgewälzt werden, selbst dann nicht, wenn sich dieser regelwidrig verhält.

Nach dieser Entscheidung zeigt sich einmal mehr, dass Schadenersatzansprüche aufgrund Verletzungen in Kampf- und Mannschaftsportarten nur dann berechtigt sind, wenn das Verhalten des Verletzungsverursachers mit den Regeln der Sportart denkunmöglich in Einklang gebracht werden kann.

 

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