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02. Juli 2019 | Gerichtsverfahren | von Prof. Dr. Johannes Hintermayr und Mag. Mario Steglehner

Ticket-Portal viagogo muss Verkäufer offenlegen und über Ticket-Originalpreise informieren

Der Wettbewerbsschutzverband (WSV) hat die Ticket-Plattform viagogo – vertreten durch Prof. Dr. Hintermayr – wegen unlauterer Geschäftspraktiken  geklagt  und gewonnen.  Laut dem Urteil des Landesgerichts Linz muss es die Plattform künftig unterlassen, Käufer von Eintrittskarten über Preise oder Gebühren irrezuführen. In Zukunft muss viagogo auch die Identität der Verkäufer von Tickets offenlegen sowie alle nach dem E-Commerce-Gesetz vorgeschriebenen Informationen für die Plattformbesucher „barrierefrei“  zugänglich machen.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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