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23. Juli 2020 | Schutz von Persönlichkeitsrechten | von FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller LL.M.

Zur Haftung von Betreibern von Online-Plattformen wie YouTube und Uploaded

Generalanwalt Saugmandsgaard Øe 16.07.2020, C-682/18:

Betreiber wie YouTube und Cyando haften nicht unmittelbar für einen Verstoß gegen das Urhebern zustehende ausschließliche Recht, ihre Werke öffentlich zugänglich zu machen, wenn die Nutzer ihrer Plattformen geschützte Werke rechtswidrig hochladen.

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