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Iglo - Irreführung durch Shrinkflation
Viele Unternehmen, insbesondere im Lebensmittelbereich, haben in den letzten Jahren ihre Preise um ein Vielfaches erhöht. Neben direkten Preissteigerungen, die Konsument*innen unmittelbar am Preisschild oder an der Kassa auffallen, setzen Unternehmen allerdings zunehmend auf andere Mittel, um Preiserhöhungen zu verschleiern. Eine dieser Methoden ist die sogenannte „Shrinkflation“: Statt den Stückpreis für das Produkt zu erhöhen, reduzieren Unternehmen bei gleichbleibendem Preis stattdessen den Verpackungsinhalt. Konsument*innen zahlen somit den gleichen Preis für weniger Inhalt.
Trotz weniger Inhalt werden die Produkte häufig in derselben Verpackungsgröße wie gewohnt verkauft. Für viele Konsument*innen ist somit auf den ersten Blick nicht sofort ersichtlich, dass sie weniger Inhalt erwerben. „Shrinkflation“ ist daher auch in den Fokus von Verbraucherschutzorganisationen geraten. Nicht zuletzt verklagte eine deutsche Verbraucherzentrale den Lebensmittelkonzern Mondelez, welcher die beliebten Milka- Schokoladetafeln von 100 auf 90 Gramm reduzierte. Während die Schokoladetafeln dünner wurden, blieb die Verpackungsgröße gleich. Irreführend, so die Verbraucherzentrale Hamburg (siehe https://www.vzhh.de/themen/mogelpackungen/milka-vor-gericht).
Auch in Österreich gibt es ein erstes Urteil, in dem das Unternehmen Iglo rechtskräftig wegen irreführender „Shrinkflation“ beim „Atlantik Lachs“ verurteilt wurde. Hier wurde der VKI tätig, nachdem Iglo 2023 die Nettofüllmenge beim „Atlantik Lachs“ von 250 auf 220 Gramm reduzierte und klagte wegen irreführender Geschäftspraktik. Denn auch Iglo verkaufte die reduzierte Lachsmenge in derselben Verpackungsgröße wie zuvor. Konsument*innen wurden somit über eine Preissteigerung getäuscht.
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